Wir setzen ein Zeichen: Die IHKs in Schleswig-Holstein bekennen sich mit Logo-Kürzung um 27 Prozent zu Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft. Lesen Sie mehr dazu!

Nr. 75550
Berufsorientierung

Ausbildungsbotschafter

Nicht erst kurz vor den Abschlussprüfungen häufen sich die Fragen: Welchen Beruf finde ich interessant und welche Arbeit passt zu mir? Wie läuft eigentlich eine Ausbildung ab? Was passiert in der Berufsschule? Für Schüler/innen der 8. bis 11. Klassen ist es gar nicht so einfach, sich beruflich zu orientieren und den Überblick über die zahlreichen Berufswege und -bilder zu behalten.
Die Ausbildungsbotschafter liefern hierzu Informationen aus erster Hand. Sie sind Auszubildende im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr und bringen die Antworten direkt zu den Schüler/innen in die Schulen.
Die IHK vor Ort stellt den Kontakt zwischen Auszubildenden, Betrieben und Schulen her und koordiniert die Einsätze. Die Ausbildungsbotschafter/innen werden durch die IHK auf Ihren Einsatz in der Schule vorbereitet und in Präsentations- und Kommunikationstechniken, zur Moderation und Rhetorik geschult. Die teilnehmenden Betriebe stellen sie für die Botschafter-Einsätze in den Schulen der Region sowie für die zweitägige Schulung frei.

Welche Aufgaben hat ein IHK-Ausbildungsbotschafter?

IHK-Ausbildungsbotschafter stellen als Experten für ihren Beruf typische Aufgabengebiete vor. In einer praxisnahen Präsentation führen sie die Schüler an die Arbeitswelt heran, bringen berufstypische Arbeitsmaterialien mit, geben Einblicke in ihren Arbeitsalltag und stellen sich anschließend einem Experteninterview – den Fragen der Schüler/innen.

Die Vorteile für alle Beteiligten auf einen Blick

Schulen und ihre Schüler/innen

  • erhalten authentische Eindrücke von verschiedenen Berufen und lernen reale Arbeitsabläufe kennen
  • bekommen Informationen über berufliche Perspektiven aus erster Hand
  • bauen Unsicherheiten durch Einblicke in das reale Berufsleben ab
  • stärken ihre Berufswahlkompetenz
  • beschaffen durch die Expertenbefragung selbständig Informationen
  • erhalten wertvolle Tipps zur Berufswahl und zur Bewerbung

Auszubildende

  • profitieren von einer professionellen IHK-Schulung in Präsentations- und Moderationstechniken
  • stärken ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen
  • erhalten die Möglichkeit, Wissen weiterzugeben und junge Menschen für den eigenen Beruf zu begeistern
  • können mit Vorurteilen über den Traumberuf aufräumen

Unternehmen

  • positionieren sich als engagierter Ausbildungsbetrieb in der Region
  • sichern Fachkräfte und eine langfristige Personalentwicklung
  • knüpfen frühzeitig Kontakte zu potentiellen Nachwuchskräften
  • stellen Berufsfelder und berufliche Perspektiven des eigenen Betriebs vor
  • erhalten die Chance zur authentischen Werbung für weniger bekannte Berufsbilder
  • fördern die sozialen und methodischen Kompetenzen ihrer Auszubildenden

Wie werde ich Partnerunternehmen?

Interessierte Unternehmen können sich über das Online-Formular Ausbildungsbotschafter: Anmeldung Unternehmen als Partnerunternehmen anmelden.
Die Auszubildenden der Unternehmen müssen sich separat über das Ausbildungbotschafter-Formular anmelden.
Gerne vereinbaren wir im Anschluss ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Dann können wir Fragen zum gewünschten Einsatzgebiet Ihrer Ausbildungsbotschafter klären.

Wie werde ich IHK-Ausbildungsbotschafter?

Ausbildungsbotschafter können alle Azubis werden, die
  • erste Berufserfahrung gesammelt haben (mindestens 2. Lehrjahr).
  • Schüler/innen von ihren Erfahrungen berichten wollen.
  • Einblicke in ihre Ausbildung geben wollen.
  • sich persönlich weiter entwickeln und an einer zweitägigen IHK-Schulung teilnehmen wollen.
Interessierte Auszubildende melden sich online als Ausbildungsbotschafter bei der IHK. Alle Informationen zum weiteren Ablauf erhalten Sie von den zuständigen Projektkoordinator/-innen.

Wie können Schulen die IHK-Ausbildungsbotschafter in Ihre Berufsorientierung einbinden?

In der Regel wird eine Doppelstunde von zwei IHK-Ausbildungsbotschaftern mit unterschiedlichen Berufen gestaltet. Hierzu fragen wir passende Auszubildende aus Ihrer Region an. Alternativ zur Präsentation vor Schulklassen können Ausbildungsbotschafter auch bei Schulveranstaltungen mit Messecharakter eingesetzt werden. Individuelle Absprachen sind möglich.
Interessierte Schulen können sich über das Online-Formular Ausbildungsbotschafter: Anmeldung Schulen anmelden. 
Das Projekt wird gefördert durch das Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung. Es ergänzt die “Regionale Partnerschaft Schule – Betrieb”, getragen durch die Handwerkskammer Lübeck und ist Teil der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein, FI.SH.
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Teilzeitausbildung für alle!

Checkliste für die Vermittlung von Teilzeit-Ausbildungsstellen

Das Projekt “Teilzeitausbildung für alle!” wird unterstützt durch das Land Schleswig-Holstein - das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Dafür wurde bei der Industrie und Handelskammer zu Lübeck eine entsprechende Beratungsstelle eingerichtet.
Sie haben Interesse an einer Ausbildung? Wir beraten Sie gerne, wie Sie einen passenden Teilzeit-Ausbildungsplatz finden.
Ausbildung

Teilzeitausbildung für alle!

Die Neuregelung im BBiG ab 1. Januar 2020 schafft erstmals erleichterte Zugangsvoraussetzungen für eine Teilzeitberufsausbildung. Dadurch wird diese einem größeren Personenkreis geöffnet und zugleich attraktiver ausgestaltet. Mit dieser Gesetzesänderung kann nun jeder eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren, ohne wie bisher, anerkannte Gründe, wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, vorzuweisen.
So ergeben sich berufliche Perspektiven für neue Zielgruppen der Ausbildung in Teilzeit:   
  • Menschen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung keine Ausbildung in Vollzeit machen können.
  • Geflüchtete Menschen, die eine integrative Berufsausbildung absolvieren und zusätzlich Sprach- und Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen.
  • Jungen Menschen, die bereits eine Ausbildung oder Umschulung absolviert oder ein Studium abgebrochen haben.
Die Teilzeitausbildung soll der Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes und damit der Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein dienen, in betriebliche Strukturen integriert und somit als Regelausbildungsform bekannter gemacht und etabliert werden. Diese Form der Ausbildung ermöglicht dem Ausbildungsbetrieb als auch dem Auszubildenden eine flexible und individuelle Arbeitszeitgestaltung.
Sie haben Interesse an einer Ausbildung?
Wir beraten Sie gerne, wie Sie einen passenden Teilzeit-Ausbildungsplatz finden.
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Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein. Das heißt, dass die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden muss. Betriebliche Abläufe müssen die Abbildung aller relevanten Ausbildungsinhalte zulassen, wenn die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit verkürzt wird.
  • Die Berufsausbildung in Teilzeit kann auch nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden. Die Kürzung der Ausbildungszeit darf 50 Prozent nicht übersteigen. 
  • Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich somit entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit in Vollzeit. 
  • Trotz einer Teilzeitausbildung besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 BBiG.
  • Bei einer Ausbildung in Teilzeit verkürzt sich die Höhe der Ausbildungsvergütung entsprechend prozentual zur Verkürzung der vereinbarten Ausbildungszeit. Die Vergütung in der teilzeitbedingten Verlängerung (über die Regelausbildungszeit hinaus) muss nicht weiter ansteigen.
  • Der Berufsschulunterricht findet trotz der verkürzten Ausbildungszeit weiterhin in Vollzeit statt. 

Vorteile für Ausbildungsbetriebe

  • Ihr Angebot, eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können, steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens und stellt Ihre Familienfreundlichkeit dar. 
  • Flexible Ausbildungsmodelle vergrößern ebenso den Kreis der Bewerber.
  • Auch ruhende Ausbildungsverhältnisse, zum Beispiel wegen Unterbrechung durch Elternzeit oder Krankheit, können durch das Modell Teilzeitausbildung fortgeführt werden.
  • Überdies verursacht die Teilzeitausbildung für Sie als Unternehmen geringere Kosten durch eine prozentual gekürzte Ausbildungsvergütung.
  • Die IHK zu Lübeck unterstützt Sie bei der Gewinnung von Interessierten für die Teilzeitausbildung und berät Sie zu den Voraussetzungen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Wir betreuen Sie und Ihre Auszubildenden vor und während ihrer Ausbildung im Unternehmen bis hin zum Berufsabschluss.

Vorteile für Auszubildende

  • Eine Berufsausbildung in Teilzeit ermöglicht Ihnen Ihren Lebensalltag mit Ihren Arbeitszeiten in Einklang zu bringen. 
  • Die Teilzeitausbildung eröffnet Ihnen einen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, auch wenn Sie, beispielsweise durch Kinderbetreuung, nicht in Vollzeit arbeiten können. 
  • Die IHK zu Lübeck unterstützt Sie bei der Suche und Auswahl eines passenden Teilzeitausbildungsplatzes.
  • Sie erhalten durch uns eine individuelle Beratung und Begleitung vor und während der Ausbildung sowie zu finanziellen Fördermöglichkeiten und zu Fragen der Kinderbetreuung.
Die Arbeit im Projekt “Teilzeitausbildung für alle!” wird unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. 
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Ausbildungverordnung

Änderungsverordnung Laborberufe

Die Laborberufe wurden in Bezug auf die Digitalisierung angepasst. Entsprechend ist die Verordnung aktualisiert worden. Außerdem sind die Wahlqualifikationen neu geordnet worden. Für alle Berufe gibt es nun jeweils nur noch eine Auswahlliste.
  • Chemielaboranten: Statt 28 gibt es künftig 20 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.
  • Lacklaboranten: Statt 18 gibt es künftig 20 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.
  • Biologielaboranten: Statt 21 gibt es künftig 16 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse bleiben von der Änderungsverordnung unberührt.